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Das ist meins

By  | Graphique et droit | 1. novembre 2019 | No Comments décembre 12th, 2019

    Das ist meins! Bekanntschaft mit Artikel 11, Absatz 3 im Urheberrechtsgesetz

    Logo für Vaterschaftsurlaubsinitiative

    Im Normalfall bin ich recht grosszügig, was die Auslegung der Rechte an meiner Arbeit angeht; ich arbeite lieber mit Menschen, die gerne mit mir arbeiten, als mit Menschen, die wegen Daten und Rechten zu mir kommen. Aber das bin einfach ich. Andere handhaben das strikter und näher an den Paragrafen und das ist auch prima in Ordnung so. Item. Was nun folgt ist eine kleine Geschichte, in der ich trotzdem zum Markenanwalt renne.

    Frisch zurück aus den Ferien im Tessin, 38° Celsius im Schatten, das Motorrad steht vor dem Haus und ich am Arbeitsplatz. Das Handy summt, Nachricht von einer Freundin: «Guck mal, was die mit deinem Logo machen …». Dazu ein Schnappschuss vom aktuellen Cover der Weltwoche: Mein Logo, im Sinn umgekehrt und abgeändert ohne mein Einverständnis. Überall im Netz, den sozialen Medien und an Kiosken in der ganzen Schweiz.

    Screenshot von Twitter mit Weltwoche

    Früher hätte ich mich vermutlich über einen solchen Auftritt gefreut, aber heute ist das nicht mehr so. Was tun? Der SGD schenkt seinen Mitgliedern einmal im Jahr 30 Minuten Rechtsberatung bei Bernard Volken von Fuhrer Marbach und Partner. Also dokumentiere ich das Gesehene und schicke das eventuelle Corpus Delicti an die Geschäftsstelle zum Weiterleiten an den Anwalt unseres Vertrauens.

    Ein paar Tage später folgt die Antwort:

    (…) Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung Ihres Werkes durch die Weltwoche. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

    Ihr Werk – eine Verbindung aus Kinderwagen und Gender-Zeichen – ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Ihre Zustimmung nicht verwendet werden. Letztere findet ihre Grenze in den gesetzlichen Schranken. Darunter fällt neben dem zulässigen Eigengebrauch die Parodie. Parodien oder ihnen vergleichbare Abwandlungen sind im Interesse von Politik und Kunst ohne Zustimmung des Urhebers zulässig. Massgebend ist, dass das ursprüngliche Werk noch erkennbar ist. Die Verwendung des Zeichens durch die Weltwoche bildet gerade eine solche Parodie. Es liegt denn auch zumindest ein Versuch vor, mit humoristischer Wirkung, auf ein politisches Anliegen Bezug zu nehmen.

    Vor diesem Hintergrund sehen wir hier keine Möglichkeit, die Verwendung ihres parodierten Zeichens durch die Weltwoche zu verhindern. (…)

    Ausser Spesen nix gewesen. Aber vielleicht schicke ich ja einmal eine Rechnung, wenn jemand eine grafisch gut umgesetzte Parodie will.

    Wie kann ich meine Kreationen schützen? Bis wohin geht das Nutzungsrecht des Kunden?
    zur Rechtsberatung des SGD

    Zum Autor: Manuel Castellote führt als Grafiker und Texter/Konzepter ein eigenes Atelier in Bern. Er ist SGD-Vorstandsmitglied und vertritt den SGD in der Paritätischen Kommission für Berufsbildung SGD/SGV (PKB).

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