Die längsten Ferien des Lebens
Damit die Pension nicht nur die längsten, sondern auch die schönsten Ferien des Lebens werden, muss die Vorsorge früh beginnen.
Jetzt sparen fürs Alter? Viele verdrängen diese Frage obschon man sich sonst eigentlich immer auf Ferien freut. Zu spannend sind im Moment andere Projekte und Ziele mit emotionaleren Werten. Aber Fakt ist, dass wir heute für die Altersvorsorge mehr tun müssen als die letzte Generation. Denn die langandauernde Niederzins-Landschaft gekoppelt mit einer steigenden Lebenserwartung fordert unsere Altersvorsorge ganz besonders. Gut beraten ist also, wer sich mit der Altersvorsorge schon früh beschäftigt. Am besten gleich zu Beginn der Selbständigkeit.
Die AHV Rente sichern
Die AHV (Säule 1) bildet die Basis unserer Altersvorsorge. Sie soll das Existenzminimum sichern. Eine ungekürzte Rente erfordert von Frauen 43 und von Männer 44 Jahre Beiträge in die AHV. Je nach Beiträgen in dieser Zeit beträgt die Altersrente zwischen CHF 1’185 und CHF 2’370 pro Monat (Zahlen 2019). Verheiratete erhalten zusammen max. 150% der berechneten Rente. Dies ist sicher eine gute Basis, kann aber das Existenzminium längstens nicht mehr abdecken.
Mit Pensionskasse ergänzen
Die Pensionskasse (Säule 2) ist die häufigste Form, um die finanzielle Basis aus der AHV zu verbessern. Das Ziel der Pensionskasse ist es, den bisherigen Lebensstandard weiterführen zu können. Ein sportliches Ziel, welches man nur erreichen kann, wenn damit nicht lange zugewartet wird. Eine Verschiebung auf später ist hier sicher der falsche Ratgeber. Dank der SGD Verbandslösung können sich selbständig erwerbende Mitglieder auch dann der Pensionskasse anschliessen, wenn sie kein Personal beschäftigen. Ein Privileg, welches sonst gemäss dem Beruflichen Vorsorgegesetz BVG für selbständig erwerbende Personen nicht zur Verfügung steht.
Nebst den ordentlichen Beiträgen können auch so genannte Einkäufe für fehlende Beitrittsjahre steuerlich abgesetzt werden. Damit fallen die Altersleistungen höher aus und die Einkommenssteuern lassen sich senken.
Der SGD bietet in Zusammenarbeit mit der Firma solution+benefit eine Pensionskassenlösung für selbstständig erwerbende GrafikerInnen an. mehr erfahren
Säule 3a
Ebenfalls häufig wird die Säule 3a für die Altersvorsorge eingesetzt. Diese hat zum Ziel, dass sich jede Person zusätzlich und individuell noch besser betten kann. Auch die Beiträge in die Säule 3a können steuerlich abgesetzt werden. In der Säule 3a gelten folgende steuerlich akzeptierte Limiten (2019):
Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 6’826.00
Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% des Erwerbseinkommens, max. CHF 34’128.00
Wichtig ist, dass Beiträge in die 2. Säule und die 3. Säule vor Ende Jahr an die Vorsorgeeinrichtung überwiesen sind. Um Konflikte zu vermeiden, empfehlen wir, dass diese Zahlung bis am 20. Dezember erledigt sind.
Pensionskassenlösung des SGD
Der SGD hat sich vor 3 Jahren in Zusammenarbeit mit solution+benefit für eine standeseigene Pensionskassenlösung mit der PAX entschieden. Die PAX bietet nach wie vor eine Vollversicherungslösung an. Im Gegensatz zu einer Sammelstiftung kann eine Vollversicherungslösung nie in Unterdeckung geraten. SGD-Mitglieder profitieren von einem Rabatt von 25% auf den Verwaltungskosten.
Zum Autor: Ralph Meyer ist Partner und Geschäftsführer der solution+benefit GmbH. Als Spezialist für Verbandslösungen berät er den SGD und steht SGD-Mitgliedern als Berater für Versicherungsfragen zur Verfügung.