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Startseite
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überbetriebliche Kurse
Der dritte Lernort
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Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die Bildung in der beruflichen Praxis und die schulische Bildung. Der Besuch der Kurse ist für alle Lernenden obligatorisch. |
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Der dritte Lernort – ein Gewinn für Lehrbetriebe und Lernende zugleich. Gemäss Bildungsverordnung sind für die Ausbildung drei Lernorte festgelegt: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse. Die eigentliche praktische Ausbildung erfolgt weiterhin im Lehrbetrieb und die Berufsfachschule liefert die theoretischen Grundlagen. Ergänzend dazu ermöglichen neu die überbetrieblichen Kurse den Erwerb grundlegender Fertigkeiten, die in der beruflichen Praxis und in der schulischen Bildung nicht optimal vermittelt werden können. Und sie schulen Kernkompetenzen, was spezifische Fachlehrpersonen erfordert. |
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Aufgabenteilung und Koordination Im Bildungsplan werden die Leistungsziele den drei Lernorten zugeordnet. Durch die Aufgabenteilung und die optimale Abstimmung der Lernorte werden Überschneidungen von vornherein vermieden. Die konsequente zeitliche und inhaltliche Koordination unter den drei Bildungspartnern führt zu einem sinnvollen Aufbau der beruflichen Grundbildung und erlaubt den Lernenden, den Ausbildungsstoff im Zusammenhang zu sehen und vernetzt zu lernen. Dabei profitieren nicht zuletzt auch die Lehrbetriebe vom soliden theoretischen Basiswissen der Lernenden, das in der Berufsfachschule vermittelt und im ÜK praxisbezogen vertieft wird. |
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Leistungskontrolle Die Leistungen aus den ÜK werden dokumentiert und bewertet. Die Arbeiten der Lernenden werden im Anschluss an den Kurs durch die Mitglieder der Kurskommission juriert. Das Notenblatt wird dem Lehrbetrieb zuhanden des Lernenden direkt zugestellt, Voraussetzung sind der Besuch des Kurses und die Bezahlung der Kursgebühren. Die Noten aus den ÜK fliessen in die Berechnung der Erfahrungsnote ein, sie sind also für das Qualifikationsverfahren relevant. |
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Finanzierung, Kurskosten Finanziert werden die Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe sowie Beiträge der öffentlichen Hand und der Berufsverbände. Den Lernenden dürfen durch den Besuch des überbetrieblichen Kurses keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf den Lernenden oder seine gesetzliche Vertretung abgewälzt werden. Die Rechnungsstellung an den Lehrbetrieb erfolgt durch die Kurskommission und wird zusammen mit dem Kursaufgebot versendet. |
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Dauer und Hauptthemen Die überbetrieblichen Kurse sind in drei Kurse (je fünf Tage) aufgeteilt: «Computer», «Produktionstechniken» und «Idee und Konzept». Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt.
1. Semester: Kurs 1, Computer (Realisierung) 3. Semester: Kurs 2, Produktionstechniken (Detailgestaltung, Realisierung) 5. Semester: Kurs 3, Idee und Konzept (Ideenfindung, Konzeptentwicklung)
üK3 Creative Camp 2013 |
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Kontakt
üK Kurskommissionen
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Informationen über die Durchführung der Kurse erhalten Sie direkt bei den zuständigen Kurskommissionen:
Basel-St.Gallen-Zürich Kursdaten 2012/13: üK 1 > KW 40/41/42 üK 2 > KW 6/7/15(16) üK 3 > KW 18 grafik-kurskommission[at]gmx.ch
Bern-Luzern Kursdaten 2012/13: üK 1 > KW 34/35 üK 2 > KW 3 üK 3 > KW 18 uek[at]designstudios.ch
Romandie cie.graphiste[at]gmail.com |
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Bestimmungen für die
überbetrieblichen Kurse (üK)
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